Gefahrgutfahrer Ausbildung
"Alle fünf Jahre müssen Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, gem. Kapitel 8.2 ADR nicht nur besonders geschult werden, sondern haben auch eine Auffrischungs-Schulung zu besuchen."
Für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften, Aufbau und Anwendung der Gefahrgutvorschriften erlernen Berufskraftfahrer im Basiskurs.
Die Teilnehmer dieses Kurses wissen um das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial und lernen hier Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges kennen.
Auch Inhalt des Kurses sind Themen wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern beladen und entladen werden sollten und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten sind.
Gesetzesänderungen, Auffrischung der Kenntnisse, Sensibilisierung der Teilnehmer mit praktischen mit praktischen Unterrichtsteilen für die Befähigung mit praktischen Hilfestellungen für die Tätigkeiten und Pflichten, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.
Dauer:
Basiskurs 2,5 Tage
Auffrischungs-Schulung 1,5 Tage
Kursinhalte:
Modul 1: Allg. Vorschriften
Modul 2: Allg. Gefahreneigenschaften
Modul 3: Dokumentation
Modul 4: Bezettelung und Kennzeichnung
Modul 5: Fahrzeug und Beförderungsarten
Modul 6: EUmschießungen und Ausrüstungen
Modul 7: EDurchführung der Beförderung
Modul 8: Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen
Modul 9: Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen